Wer oder was ist ERIK Goslar ? ERIK Goslar ist ein Zusammenschluss von betroffenen Eltern und am Thema Integration von gehandicapten Menschen Interessierten.
ERIK Goslar ist ein Verein, dem jeder Interessierte beitreten kann.
Welche Hauptziele verfolgt ERIK Goslar? Verbesserung der Integrationsmöglichkeiten für behinderte und entwicklungsverzögerte Kinder im gesamten Landkreis Goslar in: · Kinderkrippen · Regelkindergärten · Regelschulen im Primar- und Sekundarbereich · Berufsbildenden Schulen und in der Arbeitswelt · Der Freizeit Erhaltung bzw. Schaffung einer Angebotspalette und damit verbunden die Wahlmöglichkeit für Eltern sich für eine adäquate Förderung ihrer Kinder in regel- oder sonderpädagogischen Einrichtungen zu entscheiden. Integration zur Normalität zu machen.
Wie will ERIK Goslar diese Ziele erreichen? Verstärkte Information von Eltern, Politikern, Schulen und der breiten Öffentlichkeit zum Thema „Gemeinsam Leben und Lernen mit gehandicapten Menschen“. Suche nach Verbündeten auf allen Ebenen. Anlauf- und Kontaktstelle für Eltern sein. Erfahrungsaustausch bei der Abwicklung von Integrationsanträgen fördern. Aufklärung und Beratung von Fördermöglichkeiten, möglichen Förderorten und bei Anträgen mit deren erforderlichen Verfahrensabläufen anbieten. Als Ansprechpartner und Vermittler bei individuellen Problemstellungen handeln. Mitarbeit an Regionalen Integrationskonzepten zur Einführung der sonderpädagogischen Grundversorgung im Landkreis Goslar. Förderung und Beratung bei der Einrichtung von integrativen Schulkonzepten (Integrations-Klassen, Kooperations-Klassen usw.). Vermeidung von Wissensverlusten durch sammeln von Grundsatzinformationen. Durchführung von regelmäßigen Treffen mit Interessierten. Durchführung von Veranstaltungen und Pilotprojekten mit dem Ziel, dass gemeinsame leben und lernen mit gehandicapten Menschen erfahrbar zu machen. Vertiefende Meinungsbildung zu bestimmten Themenbereichen in Arbeitgruppen. Beteiligung an grundsätzlichen Gesetzes-Änderungen im Bereich der schulischen Integration. Führen eines breiten Dialoges mit allen Betroffenen, um eine positive Zusammenarbeit und ein förderliches Klima für Integration zu erreichen. Was möchte ERIK Goslar nicht? Integration um jeden Preis. Die Entwicklung eines jeden Kindes sollte immer im Vordergrund stehen. Fronten schaffen Das Eltern durch fehlende Informationen und Strukturen auf die Integration ihrer Kinder warten, wenn nicht sogar verzichten müssen, da es auf allen Seiten noch Klärungsbedarf gibt.
Wie kommt man in Kontakt mit ERIK Goslar? Erster Vorsitzender: Frank Hehlgans Sieben Linden 18 38640 Goslar Tel.: 05321/25849 Zweite Vorsitzende: Birgit Feickert Am Dammeierbrink 4 3 8685 Langelsheim Tel.: 05326/930555
ERIK.gs@gmx.de
ERIK Goslar
Satzung
§ 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen „ERIK Goslar“, im folgenden Verein genannt. Der Verein ist nicht rechtsfähig und als Verein/Selbsthilfegruppe bei der AWO „KISS“ in Goslar geführt. Der Vereinssitz ist Goslar.
§2 Vereinszweck
ERIK Goslar setzt sich, nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit, zur Verbesserung der Integrationsmöglichkeiten für Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen ein.
§ 3 Mitgliedschaft (1) Mitglieder des Vereins sind volljährige, natürliche und/oder juristische Personen. (2) Über Anträge zur Aufnahme der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand mit Stimmen- mehrheit. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich unter gleichzeitiger Anerkennung der Satzung an den Vorstand zu richten. Lehnt der Vorstand den Aufnahmeantrag ab, so steht den Betroffenen die Berufung zur Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet dann endgültig.
§ 4 Ende der Mitgliedschaft Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung, die dem Vereinsvorsitzenden zugehen muss; dabei ist eine Frist von einem Monat zum Ablauf des Geschäftsjahres einzuhalten. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch Austritt oder durch Ausschluss aus dem Verein (bei juristischen Personen durch Auflösung der juristischen Person). Verpflichtungen dem Verein gegenüber sind bis zum Ablauf des laufenden Geschäftsjahres zu erfüllen. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an den Verein.
§ 5 Mitgliedsbeitrag Der Verein erhebt einmalige oder laufende Beiträge, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt werden. In besonderen Fällen kann die Vorstand die Erhebung einer Umlage beschließen. Der Vorstand ist berechtigt, auf Antrag Beitragserleichterungen zu gewähren.
§ 6 Mittelverwendung Die vereinnahmten Mittel dienen zur Bestreitung des Vereinszwecks. Die Vereinsmitglieder können nach Rücksprache mit dem Vorstand im Rahmen ihrer Tätigkeiten Auslagenersatz erhalten.
§ 7 Organe Die Organe von ERIK sind: - die Mitgliederversammlung - der Vorstand Die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstandes ist ehrenamtlich.
§ 8 Vorstand Der Vorstand besteht aus: a) dem/der 1. Vorsitzenden b) dem/der 2. Vorsitzenden c) dem/der 3. Vorsitzenden d) dem/der Schatzmeister/in
§ 9 Amtsdauer und Beschlussfähigkeit (1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf jeweils zwei Jahre gewählt. Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist zulässig. Die Gewählten bleiben bis zum Eintritt ihrer Nachfolger im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit aus, kann sich der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung selbst ergänzen. (2) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesen sind. Er beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
§ 10 Zuständigkeit des Vorstandes (1) Der Vorsitzende und der Schatzmeister erhalten die Vollmacht über das Konto des Vereins. (2) Rechtskräftige Verträge sind in Absprache mit dem Vorstand durch den Vorsitzenden allein rechtsverbindlich abzuschließen. In Abwesenheit des Vorstandsvorsitzenden übernimmt der Stellvertreter diese Funktion.
§ 11 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung regelt die Angelegenheiten von ERIK, soweit sie nicht satzungsgemäß von anderen Organen zu entscheiden sind. (2) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr durch Einberufung durch den Vorsitzenden statt. Die Einladung hat schriftlich unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen unter Angabe der Tagesordnungspunkte zu erfolgen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder einzuberufen. (3) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Wahl des Vorstandes
- Wahl des Kassenprüfers
- Genehmigung des Tätigkeitsberichtes und der Jahresrechnung
- Festlegung der Mitgliedsbeiträge
- Entlastung des Vorstandes
- Genehmigung eines Haushaltsplanes
- Entscheidung über Satzungsänderungen
- Beschlussfassung über die Auflösung von ERIK und die Verwendung des Vereinsvermögens
§ 12 Beschlüsse der Organe Beschlüsse der Organe werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Über die Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen sind.
§ 13 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr läuft vom 01. Januar bis zum 31. Dezember.
§ 14 Auflösung
(1) Die Auflösung von ERIK kann nur in einer zu diesem Zweck mit Ladungsfrist von einem Monat einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. (2) Bei einem Auflösungsbeschluss hat der Vorsitzende die Liquidation des Vereins durchzuführen. (3) Bei Auflösung des Vereins ist das Vermögen ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchlichen Zwecke zu verwenden.
Beitrittserklärung
zum Verein
ERIK Goslar
Sieben Linden 18, 38640 Goslar Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Verein ERIK Goslar. Name, Vorname : ........................................................... Straße, Hausnummer:........................................................... PLZ, Ort : ......................................................... Telefon : …………………. E-Mail : …………………. Ich bin damit einverstanden, einen Jahresbeitrag von mindestens 12,00 € (= Mitgliedsbeitrag) zu zahlen. Die Zahlung ist im ersten Jahr unmittelbar nach Abgabe dieser Beitrittserklärung fällig. Ab dem zweiten Jahr ist der Beitrag jeweils am 01. Februar fällig. Der Beitrag ist bis anderes vereinbart wird, auf die unten stehende Konten zu überweisen. A. Wird eine Spendenbescheinigung gewünscht ist ausschließlich auf dieses Konto zu überweisen: Begünstigter : AWO Bez. Verband BS Konto-Nr. :101434702 BLZ. :250 500 00 Bank : Nord LB Verwendungszweck: 25.5 KISS ERIKGS Mit.Spende + Anschrift des Zahlers B. Wird keine Spendenbescheinigung gewünscht, kann auf dieses Konto überwiesen werden: Begünstigter : ERIK Goslar Konto-Nr. :1044612500 BLZ. :268 900 19 Bank : Volksbank Nordharz Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag z.B. 04 + Anschrift des Zahlers Ich bin bereit, eine finanzielle Starthilfe von .............€ zusätzlich zu überweisen. .................................. ................................................................... Ort, Datum Unterschrift |