1986 richtete die Brüder-Grimm-Schule in der Stadt Göttingen als eine der ersten Schulen in Niedersachsen eine Integrationsklasse im Modellversuch ein.
Mit der Schulgesetznovellierung 1993 wurde der Integration mit dem § 4 NSchG Vorrang vor aussondernder Förderung eingeräumt,
allerdings erhält dieses Integrationsgebot einen Haushaltsvorbehalt, so dass Eltern keinen individuellen Rechtsanspruch daraus ableiten können. Integrationsklassen wurden eine reguläre Organisationsform nach § 23 NSchG, die im Bedarfsfall an allen allgemeinen Schulen eingerichtet werden kann.
Seit dem Schuljahr 2001/2002 haben Schulen in Stadt und Landkreis sich an der Entwicklung eines Regionalen Integrations-konzeptes nach den Rahmenplanungen der SPD-Landesregierung von 1998 „Lernen unter einem Dach“ beteiligt.
Das Kernstück der RIKs sind Grundschulen mit sonder-pädagogischer Grundversorgung, in denen Kinder mit dem Förderbedarf Lernen, Sprache und Verhalten/Erziehungshilfe präventiv und integrativ bis zur vierten Klasse gefördert werden.
Die jetzige CDU-Landesregierung hat zum Schuljahr 2004/2005 einen Zahlungsstopp für die personelle Ausstattung weiterer Integrationsmaßnahmen erlassen, so dass die Neu- und Weiter-entwicklung von RIKs gebremst ist.
Die zukünftige Entwicklung ist abhängig von dem neuen Grundsatz-erlass für die sonderpädagogische Förderung, der z. Z. unter Einbezug vieler Interessenvertreter erarbeitet wird und im Frühjahr 2004 in die Anhörung gehen soll.
Bitte unterstützen Sie die Petition an der Niedersächsischen Landtag.